Thermenlandschaft & Saunenwelt

Montag bis Sonntag: 10:00 Uhr - 22:00 Uhr
24.12.2024 & 25.12.2024: geschlossen
26.12.2024 - 28.12.2024: geöffnet von 10:00 Uhr - 23:00 Uhr

Gesundheits- und Kurmittelzentrum

Ansprechpartnerin für Gesundheitsangebote:
Frau Karina Schüler-Balcerowski

Telefon: 03947 / 77845-20
Email: gesundheitszentrum@thermebodetal.de

Terminvergabe:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

          Saunaordnung            

            Saunenwelt

§ 1 Allgemeines

1. Mit der Saunaordnung ist beabsichtigt, zu gewährleisten, dass alle Besucher Ruhe und Erholung finden. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionelle richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen.

2. Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültigem Chiparmband zulässig. Die Nutzungszeit richtet sich nach dem gelösten Tarif. Die Aus- und Ankleidezeit sind Bestandteil der Nutzungszeit.

§ 2 Anwendungsbereich, ergänzende Anordnungen, Hausrecht

1. Die Saunaordnung gilt für die Benutzung aller Einrichtungen des Saunabereiches ab Betreten und bis zum Verlassen des Saunabereiches. Ergänzend ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für die Einbeziehung in den (z.B. an der Kasse) geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

2. Das Personal der Bodetal Therme Thale übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten.

3. Wer schuldhaft gegen die Saunaordnung verstößt, kann vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch der Sauna und des Bades ausgeschlossen werden.

5. Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.

§ 3 Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen, Anzeigepflichten

1. Die Benutzung der Saunen in der Bodetal Therme Thale ist für jedermann mit Ausnahme der nachfolgenden Einschränkungen gestattet. Wir behalten uns vor, einzelne Personen vom Zugang auszuschließen und mit diesen keinen Vertrag zu schließen.

2. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Saunabereich der Bodetal Therme Thale nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Dies ist nicht gewährleistet, wenn sich die Aufsichtsperson in einem anderen Bereich aufhält als die zu beaufsichtigenden Kinder und hierbei kein Blickkontakt zu den zu beaufsichtigen Kindern besteht.

3. Voraussetzung für den Besuch der Sauna in der Bodetal Therme Thale ist die gesundheitliche Eignung. Die spezifische, mit der Nutzung von Sauna, Dampfbad oder anderen von der Bodetal Therme Thale angebotenen Einrichtungen verbundene Belastung des Herz-Kreislauf-Systems stellt eine gesundheitliche Belastung dar, derer sich ein Nutzer zuvor bewusst sein muss. Im Zweifelsfall kann die Bodetal Therme Thale eine ärztliche Bestätigung verlangen. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an einen Arzt zu verweisen bzw. sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.

4. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit:

  • Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z. B. Grippe),
  • akuten entzündlichen inneren Organen (z. B. Leber, Gallenblase, Eierstöcke u. a.),
  • akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose,
  • bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems,
  • bekannten und behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, soweit der behandelnde Arzt nicht seine ausdrückliche Zustimmung zur Sauna-Nutzung gegeben hat,
  • Anfallserkrankungen (z. B. Epilepsie),
  • einem noch nicht länger als drei Monate zurückliegenden Schlaganfall,
  • Venenentzündungen,
  • schweren vegetativ-nervösen Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität,
  • entzündlichen Hautkrankheiten und Ekzemen,
  • Geschlechtskrankheiten,
  • schweren Nierenerkrankungen.

5. Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente), können durch das Saunapersonal von der Nutzung ausgeschlossen werden.

§ 4 Aufsicht

Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat. Spätere Reklamationen nimmt die Badleitung jederzeit entgegen.

§ 5 Sauberkeit und Hygiene

1. Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.

2. Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) der Körper durch Abduschen vom Schweiß zu reinigen.

3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist untersagt.

4. Kosmetik, wie Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden bzw. färben oder ähnliches, ist im Bade-, Sauna-, Dusch- und Umkleidebereich nicht gestattet.

5. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Da es sich bei den Erlebnisduschen in der Sauna nicht um Reinigungsduschen handelt, ist auch hier die Verwendung von Seife oder Shampoo untersagt.

§ 6 Bekleidung, Badewäsche

1. Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung aller Saunakabinen und Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) hat ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen. Bei Kindern unter drei Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben.

2. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider im Saunabereich ist nicht gestattet. Für mitgeführte Wertgegenstände stehen Wertschließfächer zur Verfügung, in denen Schmuck, Uhren, Bargeld und andere Wertsachen einzuschließen sind. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnlichen Gegenständen schaden können. Es kann darüber hinaus zu ernsten Verbrennungen auf der Haut kommen.

3. Badewäsche (z. B. Handtücher, Bademäntel) kann gegen Bezahlung einer Gebühr und Hinterlegung eines Pfandes zur Verfügung gestellt werden. In der Gebühr ist kein tarifliches Eintrittsentgelt enthalten.

4. Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung kann das Überlassungsverhältnis durch die Bodetal Therme Thale beendet werden. Zu vertretende Beschädigungen oder der zu vertretende Verlust der Badewäsche führen zur Verpflichtung zum Schadensersatz.

5. Das Leihverhältnis für die Badewäsche endet spätestens mit dem Ende der Besuchszeit. Der Saunagast ist verpflichtet, die Badewäsche dort zurückzugeben, wo er sie empfangen hat.

§ 7 Verhalten in der Sauna

1. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste zuwiderläuft.

2. Das Nutzen von Aufnahmegeräten wie Filmkameras, Fotohandys oder „Tablet-PCs” (iPad etc.) ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Führungspersonal der Bodetal Therme Thale gestattet.

3. Nicht gestattet sind insbesondere:

  • das Durchführen von eigenen Aufgüssen,
  • das Mitbringen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspel, Rasierern etc.),
  • das Benutzen von Mobiltelefonen,
  • das Rauchen in sämtlichen Räumen – mit Ausnahme des Außenbereiches an den dafür vorgesehenen Plätzen,
  • Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen,
  • die Mitnahme von Glasgegenständen und Geschirr in den gesamten Saunabereich,
  • das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken,
  • das Mitbringen von Haustieren.

4. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im gesamten Saunabereich ist nicht gestattet, insbesondere nicht der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken. Abfälle sind ausschließlich in den dafür aufgestellten Behältnissen zu entsorgen.

5. Saunagäste, die sich im Gastronomiebereich bzw. an den Tischen aufhalten, sind aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf die anderen Gäste gehalten, einen Bademantel oder ein den Körper umhüllendes trockenes Saunatuch zu tragen.

6. Unterhaltungen sind aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art, wie z. B. Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Kassettenrekorder, ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie für sämtliche Liege- und Ruhebereiche.

§ 8 Verhalten in den Saunakabinen

1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß sowie Honig, Salz oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen.

2. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.

3. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (bis zu 40 °C auf Fußbodenhöhe und bis zu 100 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.

4. Die Benutzung der Notruftaste ist nur im Notfall gestattet.

5. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von Saunakabinen.

6. Die Kabinen sind barfuß zu betreten. Badesandalen sind vor den Saunakabinen abzustellen.

7. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.

8. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.

9. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt.

10. Wasser- und Kräuteraufgüsse auf den Ofen dürfen nur vom Saunameister durchgeführt werden. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen, ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.

11. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.

12. Das Abstreifen von Schweiß sowie das Bürsten, Kämmen, Nägel feilen oder schneiden u. ä. ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

13. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich aufzusuchen.

§ 9 Verhalten im Außenbereich

1. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.

2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.

3. Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.

§ 10 Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich

1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Aufsichtspersonals erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper gerichteten Wassergusses ist gefährlich und darf an keinem anderen Badegast durchgeführt werden.

2. Vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht hineingesprungen werden. Ebenso ist das Plantschen und Tauchen in den Wasserbecken untersagt.

3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken (Tauchbecken, Warm- und Kaltwasserbecken) nicht angewendet werden.

4. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.

5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.

§ 11 Verhalten im Liege- und Ruhebereich

1. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegen die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend großen Textilien (z. B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken.

2. Das Reservieren der Liegen mit Handtüchern, Taschen oder sonstigen Gegenständen, welche zzt. nicht genutzt werden, ist untersagt. Ein Anspruch auf die Liegen durch den Saunagast besteht nicht. Das Saunapersonal ist berechtigt, persönliche Gegenstände von reservierten Liegen zu entfernen und in Verwahrung zu nehmen.

§ 12 Sonstige Verhaltensweisungen, Hausrecht

Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Saunapersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.

§ 13 Wünsche, Beschwerden, Anregungen

Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen, sie können aber auch bei der Betriebsleitung mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Stand: 06/2021