Haus- & Badeordnung
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel
2. Allgemeines
3. Öffnungszeiten und Zutritt
4. Bad- und Saunabenutzung
5. Verhalten im Bad
6. Aufsicht
7. Haftung
8. Umkleidekabinen und -räume
9. Badekleidung
10. Sonstiges
11. Inkrafttreten
1. PRÄAMBEL
Die Einhaltung bestimmter Regeln und einer gewissen Ordnung lässt sich auch in einer Therme nicht vermeiden. Deshalb, verehrter Bade- bzw. Saunagast, ist nachstehende Haus- und Badeordnung zu beachten. Die Benutzung der Bodetal Therme Thale, im folgenden „Anlage“ genannt, richtet sich nach den im Folgenden ausgeführten Regeln der Haus- und Badeordnung, die gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. Die Einrichtungen der Anlage sind dem Zweck gewidmet, dass unsere Besucher*innen bzw. Nutzer*innen angenehmes Wohlbehagen, Erholung und Entspannung in einer zwanglosen Umgebung erleben. Unser gesamtes Personal ist angewiesen, sich den Besucher*innen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten, um ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
2. ALLGEMEINES
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Bodetal Therme Thale. Sie ist für alle Bade- und Saunagäste verbindlich. Mit Lösen der Eintrittskarte erkennt jede*r Besucher*in die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen betrieblichen Regelungen an. Dazu gehören auch die Tarifordnung, in der die Eintrittspreise, Entgelte, Mietgebühren usw. festgelegt sind sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen. Die Hausordnung hängt im Schaukasten des Eingangsbereiches aus. Weiterhin liegt an der Kasse für jeden Besucher jederzeit auf Wunsch ein Exemplar zur Einsicht bereit. Die Durchführung von gewerbsmäßigem Schwimmunterricht, Programmangeboten und sonstigen Kursen unterliegt der Veranstaltungshoheit der Anlage im gesamten Geltungsbereich der Anlage. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsführung der Anlage.
3. ÖFFNUNGSZEITEN UND ZUTRITT
3.1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang im Eingangsbereich der Bodetal Therme Thale bekannt gegeben. Sie schließen die zum Aus- und Ankleiden benötigte Zeit mit ein.
3.2. Die Besucher*innen der Bodetal Therme Thale haben spätestens 15 Minuten vor Ende der festgesetzten Öffnungszeit die Umkleidebereiche aufzusuchen. Eine Durchsage des Aufsichts- bzw. Empfangspersonals fordert ergänzend dazu auf.
3.3. Darüber hinaus kann die Benutzung des Bades oder Teilen davon aus besonderen Anlässen (z.B. Überfüllung, Veranstaltungen, Betriebsstörung, Gewitter o.ä.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Auf eine Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen kein Anspruch.
3.4. Die Benutzung der Bodetal Therme Thale steht grundsätzlich jedermann frei.
3.5. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen) stehen.
Personen, die Tiere mit sich führen.
Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können,
Kinder unter sieben Jahren, Blinden, geistig Behinderten sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bodetal Therme Thale nur zusammen mit einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.
3.6. Kindern unter sechs Jahren ist der Saunazutritt nur auf eigener Gefahr mit Begleitung eines Erwachsenen gestattet , für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren ist die Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Aufsichtsperson für den Saunabesuch erforderlich.
3.7. Schwimmvereine und andere Gruppen werden durch besondere Regelungen zugelassen, die Haus- und Badeordnung gilt in diesem Fall entsprechend.
3.8. Die Durchführung des Schwimmunterrichts für die Schüler*innen der Verbandsgemeinden wird besonders geregelt; die Haus- und Badeordnung gilt ebenfalls entsprechend.
3.9. Lehrer*innen und Übungsleiter*innen sporttreibender Vereine und Gruppen übernehmen für ihre Klasse bzw. Gruppe die volle Verantwortung. Sie sorgen dafür, dass die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie der sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
3.10. Jeder Bade- bzw. Saunagast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte/Coins für die entsprechende Leistung sein und dies während des Aufenthalts in der Bodetal Therme Thale jederzeit nachweisen können. Wer sich widerrechtlich Zutritt verschafft, zahlt ein erhöhtes Benutzungsentgelt von 60,00 Euro und muss mit einer Strafanzeige rechnen.
3.11. Bei Zeitkarten besteht bei Überschreitung der Badezeit Nachzahlungspflicht gemäß Preisaushang.
3.12. Gelöste Eintrittskarten/Coins werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
4. BAD- UND SAUNABENUTZUNG
4.1. Die Bade- bzw. Saunagäste benutzen alle Anlagen auf eigene Gefahr.
4.2. Die Becken sowie die Saunakabinen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.3. Außerhalb der Duschen ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
4.4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Verunreinigungen wird eine Reinigungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.
4.5. Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten der Eigentümer entfernt werden.
5. VERHALTEN IM BAD
5.1. Die Bade- bzw. Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5.2. Seitliches Einspringen in die Becken sowie das Einspringen in Nichtschwimmerbereichen ist nicht gestattet. Ferner ist es zu unterlassen, auf den Beckenumgängen zu rennen sowie an den Einstiegsleitern, Geländern oder anderen Anlageteilen (z.B. Wasserfall des Sole-Außenbereichs, Trennbereich, Strömungskanal usw.) herumzuturnen oder von diesen ins Wasser zu springen.
5.3. Es ist untersagt, andere Personen in die Becken zu stoßen oder im Nassbereich zu laufen.
5.4. Taucherbrillen, Bälle und andere Spielgeräte dürfen nur im Erlebnisbecken benutzt werden (Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr). Die Mitarbeiter*innen sind berechtigt, die Nutzung einzuschränken bzw. zu untersagen.
5.5. Nichtschwimmer*innen dürfen die Schwimmbecken nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benutzen. Nichtschwimmer*innen müssen grundsätzlich „Schwimmhilfen“ anlegen. Für die Aufsicht im Planschbecken sind Eltern oder die gesetzlichen Vertreter*innen verantwortlich.
5.6. Die Nutzung von selbst hergestellten Peeling (Honig o.ä.) ist in der Anlage nicht gestattet.
5.7. Das Rauchen ist in der Bodetal Therme Thale nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
5.8. Zerbrechliche Gegenstände (Flaschen, Gläser, Porzellan usw.) dürfen außerhalb des Gastronomiebereiches nicht benutzt werden.
5.9. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Anlage nicht gestattet (Ausnahme: Babynahrung).
5.10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und Fernsehgeräte in der Bodetal Therme Thale zu benutzen. Ebenso untersagt ist der Gebrauch von Kameras und Fotoapparaten (insb. Fotohandys) in der Bodetal Therme Thale.
5.11. Wir weisen darauf hin, dass die Wassertiefe in den Becken unterschiedlich ist (bis 135 cm). Nichtschwimmer*innen dürfen nur die Nichtschwimmerbecken benutzen.
5.12. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
5.13. Das Aufsichtspersonal kann Ausnahmen von Verboten genehmigen, wenn eine Gefährdung und Belästigung anderer Badegäste ausgeschlossen ist.
6. AUFSICHT
6.1. Neben dem Geschäftsführer und dessen Vertretung übt die jeweils schichtführende Badeaufsicht gegenüber allen Besucher*innen das Hausrecht aus.
6.2. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
6.3. O. g. Personenkreis ist berechtigt, Benutzer*innen aus der Bodetal Therme Thale zu verweisen, wenn sie die Sicherheit und Ordnung gefährden oder andere Besucher*innen belästigen oder trotz Ermahnung gegen Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Wird einem entsprechenden Verweis nicht gefolgt, so kann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden.
6.4. Den in Punkt 6.3. genannten Benutzer*innen kann der Geschäftsführer oder dessen Vertretung im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen vorübergehend oder dauernd den Besuch des Bades verwehren.
6.5. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. das Empfangspersonal entgegen. Wenn möglich, wird auf diese umgehend eingegangen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auch an die Geschäftsführung zu wenden (Kontaktinformationen liegen am Empfangsbereich bereit).
6.6. Fundgegenstände sind dem Aufsichtspersonal abzugeben. Sie werden in der Bodetal Therme Thale drei Monate aufbewahrt und dann an das örtliche Fundamt weitergeleitet.
7. HAFTUNG
7.1. Dies gilt auch beim Mitbringen von Speisen und Getränken (Punkt 5.9.) und dem Belegen von Liegen (Punkt 10.4.).
7.2. Die Bade- und Saunagäste benutzen die Bodetal Therme Thale einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Betreiberin, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand
zu erhalten.
7.3. Bei höherer Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Betreiberin nicht.
7.4. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Ebenso wird für Wertgegenstände und Bargeld, die in Kabinen oder Schließfächern aufbewahrt werden, keine Haftung übernommen.
7.5. Die Betreiberin oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.6. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
7.7. Unfälle sind beim Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden.
8. UMKLEIDEKABINEN UND -RÄUME
8.1. Zum Aus- und Ankleiden stehen den Bade- und Saunagästen Umkleideräume (Wechsel- und Sammelkabinen) zur Verfügung.
8.2. Zur Aufbewahrung der Kleider sind Garderobenschränke vorhanden. Den Schrank hat der Bade bzw. Saunagast selbst zu verschließen, den Schlüssel während des Bad- bzw. Saunabesuches hat er bei sich zu tragen.
8.3. Alle Schränke sind beim Verlassen des Bades freizumachen. Nach Badeschluss noch verschlossene Garderobenschränke werden vom Badpersonal geöffnet und der Inhalt als Fundsache behandelt.
8.4. Für in Verlust geratene Schlüssel u.ä. ist der in der Tarifordnung festgesetzte Betrag zu entrichten. Der/Die Verlierer*in erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. Im Falle eines Schlüsselverlustes ist vom Badegast vor Aushändigung des Schrankinhalts das Eigentum an den Sachen zweifelsfrei nachzuweisen. Das Badpersonal ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der/die Inhaber*in eines Schlüssels berechtigt ist, den Inhalt des entsprechenden Schrankes bzw. Faches zu entnehmen.
8.5. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
9. BADEKLEIDUNG
9.1. Der Aufenthalt in der Bodetal Therme Thale ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, hat die schichtführende Badeaufsicht zu treffen.
9.2. Die Benutzung der Sauna unterliegt den saunaüblichen Bestimmungen (Nutzung der Kabinen ohne Bekleidung; Bademantel bzw. umgelegtes Badetuch, aber keine Badekleidung außerhalb der Kabinen im Saunabereich).
9.3. Personen, die nicht schwimmen, dürfen auch andere, saubere Kleidung, jedoch keine Straßenkleidung tragen.
9.4. Bei Bedarf werden Bademäntel und Badetücher gegen Zahlung eines festgesetzten Entgelts und Hinterlegung des vorgeschriebenen Pfandbetrages an dem Empfangsbereich leihweise ausgegeben. Die Leihwäsche ist pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Verwendung oder Verlust verpflichten zum Schadensersatz. Nach Beendigung des Badens bzw. Saunierens ist die Leihwäsche wieder am Empfangsbereich zurückzugeben.
9.5. Badekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
9.6. Die Bade- bzw. Saunagäste dürfen ab dem Aufgang zum Bad („Barfußbereich“) keine Straßenschuhe benutzen.
10. SONSTIGES
10.1. Bitte beachten Sie, dass der Sauna- sowie der Solebereich Ruhebereiche sind. Wir bitten Sie, sich in diesen Bereichen des Bades angemessen zu verhalten.
10.2. Störungen können durch das Personal der Bodetal Therme Thale mit Verweis aus dem entsprechenden Bereich geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen muss der Badegast damit rechnen, aus dem Bad verwiesen zu werden.
10.3. Nur mit Genehmigung der Geschäftsführung sind der Aushang von Plakaten, die Verteilung von Druckschriften und Werbemitteln, gewerbsmäßiger Handel und gewerbsmäßiges Fotografieren gestattet.
10.4. Die in der Bodetal Therme Thale aufgestellten Liegen sind nach jeder Benutzung wieder frei zu machen. Eine Reservierung ist nicht möglich, ein Anspruch auf Liegen bzw. Liegeplätze besteht nicht.
10.5. Jeder Badegast hat die separat ausgehängten Benutzungsvorschriften (z.B. Sauna, Sole oder Ruhebereich) zu beachten.
10.6. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badbetrieb.
10.7. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
11. INKRAFTTRETEN
Diese Haus und Badeordnung tritt mit Wirkung vom 30. Mai 2020 in Kraft.
FREIZEITANLAGEN BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH
Ronny Große
Geschäftsführer